


Willkommen
bei notariat 7
Wir, Mag. iur. Christoph Bruckschweiger, LL.M., CAS, MMag. iur. Benedikt König, LL.M. und Dr. iur. Helene Rebholz, LL.M., sind, neben unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte, auch als öffentliche Notare in Liechtenstein tätig und bilden gemeinsam das notarielle Team innerhalb der Kanzlei paragraph 7, einer etablierten und renommierten Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Vaduz.
Unsere notarielle Tätigkeit zeichnet sich durch einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Rechtsangelegenheiten aus. Mit hoher Sorgfalt und fachlicher Präzision erarbeiten wir rechtssichere Urkunden und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten durch unterschiedliche Urkundsverfahren.
Die enge fachliche Verbindung zur Kanzlei paragraph 7 eröffnet uns eine kooperative und berufsübergreifende Perspektive sowie den Zugang zu vertieftem Spezialwissen in angrenzenden Rechtsgebieten. So können wir auch komplexe Beurkundungen und Urkundenerrichtungen strukturiert, effizient und mit dem nötigen Überblick umsetzen.
Unsere Leistungen

Beglaubigungen
In unserem Notariat haben Sie die Möglichkeit, Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Übersetzungen und Datumsangaben beglaubigen zu lassen. Durch die Beglaubigung wird entweder die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung eines Schriftstücks mit dem Original bestätigt. Ihre Dokumente werden dadurch national wie international rechtlich verwendbar. Der Beglaubigungsvermerk kann auch in einer Fremdsprache erstellt werden.

Öffentliche Beurkundungen nach inländischem Recht
Wir errichten öffentliche Urkunden bei rechtlich bedeutsamen Vorgängen, für die eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgesehen ist. Dazu zählen etwa die Gründung von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, Statutenänderungen von Verbandspersonen sowie Rechtsgeschäfte über Grundeigentum.
Darüber hinaus beurkunden wir auch rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse, sofern ein schutzwürdiges Interesse besteht und die rechtlichen Grundlagen nachvollziehbar sind. Öffentliche Urkunden schaffen Klarheit und gewährleisten langfristige Rechtssicherheit.
Dabei erstellen wir auch notarielle Urkunden in englischer, französischer und spanischer Sprache. Auch mehrsprachige Urkunden sind möglich.

Öffentliche Beurkundungen nach ausländischem Recht
Auf Wunsch beurkunden wir auch Rechtsgeschäfte nach ausländischem Recht, sofern die Inhalte verständlich sind und wir deren rechtliche Grundlagen überblicken können. Dabei prüfen wir, ob das zu beurkundende Geschäft mit dem ausländischen Recht vereinbar ist und ob die Parteien über Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärungen ausreichend aufgeklärt sind. Alternativ kann eine öffentliche Beurkundung nach ausländischem Recht erfolgen, wenn die Partei von einem Rechtsanwalt vertreten ist, der in der Jurisdiktion zugelassen ist, nach deren Recht die ausländische Urkunde erstellt wird.
Darüber hinaus nehmen wir eidesstattliche Erklärungen, Eide und vergleichbare Erklärungsformen auf, wie sie von ausländischen Gerichten oder Behörden verlangt werden. Ebenso übernehmen wir die Protokollierung von unbeeideten oder eidlichen Einvernahmen von Zeugen zur Verwendung oder Vorbereitung von Gerichtsverfahren im Ausland.

Exekutionsfähige Urkunden
Wenn Sie eine Vereinbarung treffen möchten, die im Falle der Nichterfüllung unmittelbar vollstreckbar sein soll, erstellen wir für Sie eine exekutionsfähige notarielle Urkunde. Diese entfaltet die gleiche Wirkung wie ein gerichtlicher Entscheid und ermöglicht die direkte Vollstreckung ohne vorheriges Gerichtsverfahren. Besonders bewährt hat sich diese Form bei Schuldanerkenntnissen oder Vergleichsvereinbarungen.

Registerführung und Archivierung
Alle in unserem Notariat errichteten Urkunden werden gesetzeskonform registriert und archiviert. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre, wodurch eine langfristige Verwahrung Ihrer Dokumente gewährleistet ist.

Apostille und Überbeglaubigung
Wenn eine notarielle Urkunde im Ausland verwendet werden soll, ist häufig eine Apostille oder eine Überbeglaubigung erforderlich. Wir beraten Sie gerne zu den entsprechenden Anforderungen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und dem Erhalt der Apostille, damit Ihre Dokumente auch international rechtlich anerkannt werden.
Ihre Notare

Mag. iur. Christoph Bruckschweiger LL.M., CAS

Dr. iur. Helene Rebholz,
LL.M.

MMag. Benedikt König,
LL.M.
Ihr Notariat in Liechtenstein
Das Notariat in Liechtenstein ist ein öffentliches Amt, das hoheitliche Aufgaben erfüllt. Seine wesentliche Aufgabe besteht in der Errichtung öffentlicher Urkunden und der Bestätigung der Echtheit von Urkundsbestandteilen, wie insbesondere Unterschriften.
Notarinnen und Notare handeln dabei unabhängig und unparteiisch. Die von ihnen errichteten Urkunden geniessen öffentlichen Glauben. Der Begriff „öffentlich“ bezieht sich auf die amtliche Stellung des Notars und nicht auf eine allgemeine Zugänglichkeit. Sämtliche Vorgänge unterliegen einer strengen Schweigepflicht und werden mit höchster Diskretion behandelt.
In unserem Notariat nehmen wir diese Verantwortung mit besonderem Bewusstsein für Qualität und Genauigkeit wahr. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten mit juristischer Präzision, persönlichem Engagement und einem klaren Blick für individuelle Anliegen. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur rechtlich wirksamen Urkunde stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite und sorgen für ein transparentes, sicheres und verständliches Verfahren.
Honorar
Unsere Honorargestaltung orientiert sich an den von der Notariatskammer empfohlenen Richtlinien sowie an den gesetzlichen Vorgaben des Notariatsgesetzes. Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Komplexität der jeweiligen Leistung und werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire und nachvollziehbare Kostenstruktur zu bieten.
Die Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen ist in Liechtenstein nicht verpflichtend. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten entscheiden sich dennoch bewusst für eine notarielle Begleitung, da sie dadurch rechtliche Sicherheit, Klarheit in der Dokumentation und internationale Anerkennung erhalten. Gerade bei komplexen oder grenzüberschreitenden Fällen ist dies ein wesentlicher Vorteil.